Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die für den Identifizierungsanlass erforderlichen Angaben vorhanden und lesbar sein.
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende, amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente optische (holografische) Sicherheitsmerkmale und ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Ebenfalls nicht unterstützt werden elektronische Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „PASS(ERSATZ)“.
Voraussetzung ist, dass diese Dokumente ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden.
Falls das Ausweisdokument nicht bei POSTIDENT durch AutoID akzeptiert wird, wird dem Privatkunden über das POSTIDENT Portal ein alternatives Verfahren angeboten.